Elena Rose|2. November 2021|7 Minutes

„Ghosting“ ist ein Begriff, den man so eigentlich vom Dating kennt. Obwohl Anfangs das Interesse von Beiden Seiten groß war, meldet sich eine Partei auf einmal nicht mehr und verschwindet komplett von der Bildfläche. Warum der Kontakt plötzlich abgebrochen wurde, wird dabei nicht einmal mehr mitgeteilt. Dieses Problem ist heutzutage auch im Bewerbungsprozess bekannt: Bewerber*innen sind nach Gesprächen oder nach Abschluss eines Arbeitsvertrages plötzlich weg und nicht mehr zu erreichen. Erfahren Sie hier, was Sie dagegen tun können.

Job-Ghosting ist ein Phänomen, das sich vor allem in den letzten Jahren weit verbreitet hat. Für Arbeitgeber wird dies natürlich zum Problem. Recruiting Prozesse sind teuer – geeignetes Personal zu finden auch nicht einfach. Umso ärgerlicher, wenn vermeintlich perfekte Kandidat*innen plötzlich abspringen.

4 / 10 Bewerbern verschwinden im Bewerbungsprozess

Eine Studie von Indeed aus dem Jahr 2019 verdeutlicht das Problem in Zahlen. Ghosting ist zwar eine recht neue Erscheinung, jedoch haben bereits 83 Prozent der befragten Unternehmen Erfahrung damit machen müssen.

Jobsuchende ghosten in allen verschiedenen Phasen des Einstellungsprozesses: 50 % haben ein geplantes Vorstellungsgespräch sausen lassen. 46 % geben an, dass sie auf Anrufe und E-Mails von potenziellen Arbeitgebern nicht mehr reagiert haben.

Andere wiederum schwänzen, wenn sie schon weiter im Prozess sind: 19 % haben ein mündliches Angebot angenommen und sind verschwunden, bevor sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben. 22 % sind mindestens einmal nicht zu ihrem ersten Arbeitstag erschienen.

Welche Gründe gibt es für Job-Ghosting?

Warum sollte sich ein Bewerber die Mühe machen, sich auf eine Stelle zu bewerben – oder den größten Teil des Einstellungsverfahrens zu absolvieren – nur um dann zu verschwinden?

Der Recruiting Prozess war zu langsam, zu langwierig, oder zu intransparent. Der Job war doch nicht der richtige, oder Bewerber*innen haben schlichtweg ein anderes Angebot von der Konkurrenz bekommen. Die Indeed Studie gibt auch Aufschluss darüber, warum Kandidat*innen es sich doch anders überlegen. Doch warum wird geghosted?

Egal ob in der Arbeitswelt oder im Privatleben – Verbindlichkeit hat heutzutage für viele Menschen an Bedeutung verloren. Die Technologien und die virtuellen Welten machen es einfach leichter distanziert und unverbindlich zu sein. Bewerber*innen sind rechtlich gesehen nicht einmal dazu verpflichtet, dem Unternehmen mitzuteilen, wenn sie es sich letztendlich doch anders überlegen.

Warum dem potentiellen neuen Arbeitgeber nicht Bescheid gesagt wird, kann viele Gründe haben:

  • Die Bewerber*innen verhalten sich schlichtweg unprofessionell

Die Ergebnisse beweisen: die jüngeren Generationen (18-34 Jahre) neigen eher dazu sich im Bewerbungsprozess ähnlich wie in der heutigen Dating-Welt zu verhalten und zu ghosten. Doch die Arbeitswelt ist anders. Auch wenn Job-Ghosting rechtlich keine Konsequenzen hat, so kann es trotzdem negative Folgen haben. Vielen Bewerber*innen fehlt einfach dieses langfristige Denken. Nicht umsonst heißt es, “man sieht sich immer zwei mal im Leben”. Es kann gut sein, dass man den/die Personalverantwortliche/n im späteren Leben erneut über den Weg läuft, wenn es um den Traum Job geht.

  • Die Bewerber*innen wollen die Gefühle der Recruiter nicht verletzen

Viele Bewerber*innen wollen den Personalverantwortlichen nicht vor den Kopf stoßen. Besonders wenn bereits ein Vorstellungsgespräch geführt wurde und sich dann herausstellt, der Job ist doch nicht der richtige, ist es vielen Menschen unangenehm mitzuteilen, dass sie nicht im Unternehmen arbeiten wollen. Manche gehen dann den einfachen weg und ignorieren einfach sämtliche Kontaktaufnahmeversuche.

  • Die Bewerber*innen empfinden Job-Ghosting als normale Umgangsform

Job-Ghosting gibt es nicht nur von Seiten der Bewerber*innen. Gerade Unternehmen sind es oft, die nichts mehr von sich hören lassen.  Viele Bewerber*innen haben damit auch schon persönlich Erfahrung gemacht und betrachten Ghosting im Bewerbungsprozess daher als vollkommen normale und legitime Methode der Absage. Sie denken sich nichts böses dabei.

Was kann man tun, um nicht “geghosted” zu werden?

Damit Sie nicht einer dieser Arbeitgeber sind die ständig gehosted werden oder Ihnen nachgesagt werden kann, Sie hätten schon des öfteren Bewerber*innen gehosted, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Tipps zusammengefasst:

  • Bewerbungsprozess modernisieren

Warten Sie nicht zu lange mit der Sichtung der Bewerbungen. Gehen Sie die Unterlagen zeitnah durch, laden Sie interessante Kandidat*innen am besten gleich in der selben Woche zum Bewerbungsgespräch ein und stellen Sie sie auch ein, ohne zu trödeln. Kurz gesagt: Seien sie schneller als Ihre Konkurrenz.

  • Keine Standard Texte verschicken

Personalisierte Mails erhöhen die Chance einer Rückmeldung ungemein! Anstatt die allgemein bekannten Floskeln und Phrasen zu verwenden, sollten Sie spezifisch werden. Was hat Ihnen am Bewerbungsgespräch besonders gut gefallen? Womit konnte der/die Bewerber*in beeindrucken? Wie geht es weiter?

  • Nicht nur die Favoriten respektvoll behandeln

Kommunizieren Sie nicht nur mit den Top-Kandidat*innen. Teilen Sie allen Bewerber*innen mit, woran sie gerade im Bewerbungsprozess sind. In Zeiten von kununu und Co. geht es oftmals schneller als einem lieb ist und der Ruf als Arbeitgeber wird angekratzt. Genauso ärgerlich wie es für Sie als Arbeitgeber ist, ist es auch für Jobsuchende frustrierend, wenn man keine Rückmeldung mehr bekommt.

  • Job-Angebot machen, das man nicht ablehnen kann

Sie wollen ein Talent unbedingt einstellen? Dann sollte Ihnen das auch etwas wert sein. Unterbreiten Sie ein Angebot, das man nicht ausschlagen kann. Bieten Sie attraktive Konditionen – das muss auch nicht immer nur Bezahlung sein.

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