Elena Rose|27. April 2021|9 Minutes

Ob das Verschweigen von Arbeitslosigkeit, das Deklarieren eines Urlaubs als Sprachreise oder das Vortäuschen von Fachkompetenzen – die Spannbreite von Lebenslauf-Betrug ist groß. Um sich bestmöglich darzustellen, schwindeln Bewerber häufig was das Zeug hält. Wir verraten Ihnen die häufigsten Lügen und wie Sie sie entlarven können.

Die häufigsten Lügen im Lebenslauf aufdecken

Neuste Untersuchungen zeigen, dass bei circa 20 bis 30 Prozent der Bewerbungen gelogen wird. So enthält also mindestens jede fünfte Bewerbung  falsche Informationen. Dazu gehören kleine Schwindeleien und Große Lügen.

Infografik die häufigsten Lügen im Lebenslauf

Besonders gerne werden Verantwortlichkeiten oder Sprachkenntnisse beschönigt. Doch lügt ein Kandidat bei seinen Fachkompetenzen oder fälscht wohlmöglich sogar seine Zeugnisse, kann das weitreichende Folgen haben. Im schlimmsten Fall stellt sich der Bewerber nach einigen Wochen als ungeeignet heraus. Wenn Sie Ihren Leitfaden für ein Vorstellungsgespräch vorbereiten, sollten Sie bei der Auswahl der Fragen also besonders darauf achten, an welchen Punkten besonders gerne geschummelt wird und wie Sie durch geschicktes Nachharken die ein oder andere Lüge aufdecken können:

Lüge 1 - Lücken im Lebenslauf vertuschen

Da sich größere Lücken im Lebenslauf nicht gut machen, werden diese oft durch ungenaue Datumsangaben versucht zu kaschieren. Statt Monats- und Jahresangaben wird so nur die Jahreszahl für die Beschäftigungszeiträume angegeben. So wird zum Beispiel für einen Zeitraum von Oktober 2020 bis April 2021 nur 2020 bis 2021 datiert. Bewerber die für Ihre Stationen keine genauen Angaben treffen, machen sich also grundsätzlich verdächtig, auch wenn gar kein Täuschungsversuch beabsichtigt ist.

Auch wird die unschöne Lücke oftmals mit einer scheinbaren Selbstständigkeit gefüllt. Gerade bei jüngeren Bewerbern wächst der Trend ihre Arbeitslosigkeit mit Work and Travel, also einem Auslandsjahr zu verschleiern. Auch Sabbaticals werden immer häufiger als Ausrede verwendet.

Wirklich unschön wird es dann, wenn jemand beim Thema aktueller Job vorgibt, bis dato im Unternehmen beschäftigt zu sein, obwohl das Arbeitsverhältnis bereits seit längerer zeit aufgehoben oder gekündigt wurde.

  • Unser Tipp

Um auf Nummer Sicher zu gehen, können Sie zusätzlich zum Lebenslauf nach Arbeitszeugnissen fragen. Dort sind die Daten des Ein- und Austritts der jeweiligen Unternehmen vermerkt. Wenn ein potentieller Kandidat bei Nachfrage über eine Lücke im CV ins Stocken kommt, versucht er mit großer Wahrscheinlichkeit Sie hinters Licht zu führen. Wahrhaftige Gründe sind leicht zu erklären.

Auch über einen Auslandsaufenthalt gibt es viel zu erzählen. Selbstverständlich sollte das Auslandsjahr idealerweise dem Erwerb von Erfahrungen, der Verbesserung von Sprachkenntnissen oder der Selbstfindung dienen. Lassen Sie Ihre Bewerber von der Zeit im Ausland erzählen.

Auch Referenzen erlangen heutzutage immer mehr an Bedeutsamkeit. Scheuen Sie nicht davor im Zweifelsfall den alten Arbeitgeber zu kontaktieren.

Lüge 2 - Fremdsprachenkenntnisse besser darstellen

Das Flunkern bei den Sprachkenntnissen gehört zum absoluten Klassiker der häufigsten Lügen im Lebenslauf. Kaum jemand denkt sich etwas dabei, wenn ein paar Brocken Spanisch als „fließend“ deklariert- oder das Schul-Englisch als „verhandlungssicher“ bezeichnet wird.

Solange der künftige Job nicht verlangt, mit internationalen Geschäftspartnern zu kommunizieren, wird diese Übertreibung nicht auffallen.

Sollten für Ihre ausgeschriebene Stelle jedoch Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sein, so lässt es sich ganz einfach überprüfen, ob im Lebenslauf geschwindelt wurde.

  • Unser Tipp

Wechseln Sie im Bewerbungsgespräch doch einfach mal in die geforderte Sprache. Wenn die Bewerber dann verstummen oder nur gebrochen antworten können, wissen Sie sofort, dass bei den Kenntnissen übertrieben wurde.

Lüge 3 - Stationen im Lebenslauf weglassen

Oft entscheiden sich Bewerber auch dafür, gewisse Jobs in ihrem Lebenslauf einfach wegzulassen. Gründe dafür können zum Beispiel sein, dass die Dauer der Anstellung nur wenige Wochen oder Monate betrug oder die Tätigkeit im Nachhinein als peinlich empfunden wird.

Das Weglassen von Stationen im Lebenslauf ist zwar nicht dramatisch, jedoch berauben sich Bewerber damit durchaus oft die Chance auf einen Job. Vielleicht wären die Fähigkeiten, die durch diese Tätigkeit erlangt wurden der entscheidende Punkt für die Anstellung gewesen.

Lüge 4 - Fachkompetenzen vortäuschen

Anders sieht es beim Dazuerfinden und Beschönigen von Zuständigkeiten und Fachkompetenzen aus. Einmal an der Marketing-Abteilung vorbeigelaufen zu sein, rechtfertigt keine Berufserfahrung in diesem Bereich.

Kaum etwas kann leichter entlarvt werden, als die Angabe von Verantwortlichkeiten, die zwar schön klingen, aber nicht der Wahrheit entsprechen.

  • Unser Tipp

Auch hier lohnt sich ein Blick ins Arbeitszeugnis. Werden Angegebene Aufgaben hier nicht für den Verantwortungsbereich aufgezählt, so dient dies als erstes Indiz dafür, dass an dieser Stelle geschummelt wurde.

Ziehen Sie beim Bewerbungsgespräch unbedingt Fachpersonal aus der jeweiligen Abteilung hinzu, um die Kompetenzen der Bewerber zu überprüfen.

Lüge 5 - Fälschung von Zeugnissen

In besonders schweren Fällen geht der Bewerbungsbetrug sogar soweit, dass Bewerber Arbeitgeber dazuerfinden oder sogar Zeugnisse und Abschlüsse fälschen. Solche dreisten Hochstapler werden Ihnen zwar nur selten über den Weg laufen, dennoch scheut der ein oder andere nicht davor seine Referenzen inhaltlich nach Belieben neu zu gestalten oder Abschlüsse ganz einfach komplett zu erfinden und Unterschriften zu fälschen.

Erfahrene Personalberater stellen häufig auch fest, dass Kandidaten sich innerhalb kurzer Zeit mit komplett unterschiedlichem Lebenslauf und Zeugnissen auf neue Stellen anderer Unternehmen bewerben.

  • Unser Tipp

Regelmäßige Schulungen können bei der Sensibilisierung zur Sorgfalt beim Lesen von Bewerbungen helfen. Prüfen Sie die eingereichten Referenzen trotz Zeitmangel möglichst genau.

Nicht selten kommt es vor, dass sich bei der Fälschung der Dokumente offensichtliche Fehler einschleichen. So taucht zum Beispiel oft eine zweite Schriftart mitten im Dokument oder auf der zweiten Seite auf oder beim Zusammenkopieren aus mehreren Vorlagen wird versehentlich ein anderes Unternehmen genannt.

Bewerber Lügen: Welche Rechte haben Arbeitgeber? 

Gefälschte und aufgehübschte Unterlagen empfinden viele Bewerber oftmals als keine große Sache. In Wahrheit riskieren sie damit – auch noch Jahre später – eine fristlose Kündigung. Stellt ein Unternehmen einen vielversprechenden Kandidaten ein, der sich später als Hochstapler entpuppt, kann der Arbeitsvertrag in der Regel angefochten werden.

Eine Verjährungsfrist gibt es zwar – sie läuft aber erst an dem Tag ab, an dem Sie als Arbeitgeber von der Täuschung erfahren und besteht daraufhin noch ein weiteres Jahr.

Zunächst ist zu klären, ob die Lüge Voraussetzung für die Einstellung des Bewerbers war. Sie müssen als Arbeitgeber nachweisen können, dass der betreffende Arbeitnehmer den Job nur aufgrund der gefälschten Qualifikationen bekommen hat. Alleine deswegen ist es sinnvoll schon bei der Stellenausschreibung klare Anforderungen zu formulieren. Ist die Falsche Angabe, also z.B. eine Fremdsprachenkenntnis, für den Job unbedeutend, so sind Ihnen leider die Hände gebunden.

Anders sieht es jedoch aus bei Lügen zu zwingenden Voraussetzungen wie:

  • Fachlichen Qualifikationen
  • Ausbildungsabschlüssen, Bachelor- und Masterabschlüssen
  • Arbeitszeugnissen und Noten
  • Bisherigen Arbeitgebern
  • Tätigkeitsschwerpunkten und messbaren Erfolgen

Hier handelt es sich bei falschen Angaben laut  § 123 BGB um „arglistige Täuschung“, wenn nicht sogar um Urkundenfälschung. Der Arbeitsvertrag ist nichtig und Sie dürfen das Verhältnis fristlos kündigen. Im Einzelfall steht Ihnen sogar Schadensersatz zu. Urkundenfälschung ist eine Straftat, für die nach § 267 Strafgesetzbuch eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren droht.

Selbst wenn die Lügen im Lebenslauf für die Tätigkeit belanglos waren – eine außerordentliche Kündigung ist immer noch möglich. Alleine schon, weil das Vertrauensverhältnis durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen unüberbrückbar beschädigt wurde.